WFC-Wohnmobile Mietbedingungen

Nachfolgend finden Sie unsere allgemein gültigen Mietbedingungen.
Wir vermieten ausschließlich zu diesen Bedingungen. Abweichungen oder gesonderte Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

Stand vom 01.11.2015 – Version 1.2

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Zahlungsbedingungen

Die Buchungsgebühr beträgt 20% des Mietentgelts und ist bei der Reservierung fällig. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen. Der Restbetrag muss bis spätestens 7 Tage vor Mietantritt auf dem Konto des Vermieters eingelangt sein. Bei Storno bis 30 Kalendertage vor Mietbeginn ist ein Betrag von 30% der Gesamtmiete zu entrichten.

Eine Kaution in der Höhe von 500,00 ist spätestens bei Fahrzeugübernahme zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemässer Rückgabe zurückerstattet.

Für Gas, WC Chemie und Einweisung wird ein Handlingspauschale von 40,00 verrechnet.

 

 

Mindestalter

Das Mindestalter von den im Mietvertrag angeführten Fahrer(n) bzw. Mieter(n) beträgt 21 Jahre wobei der gültige Führerschein (mind. Klasse B) seit 2 Jahren ununterbrochen vorhanden sein muss.

 

Übernahme/Rückgabe

Das Reisemobil steht dem Mieter am ersten Miettag von Mo – Fr. ab 14  h zur Verfügung. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis spätestens 12 h oder nach Absprache. Das Fahrzeug wird mit der Menge an Tankinhalt retourniert der bei Übergabe vorhanden war. Der Wassertank ist leer und wird auf Wunsch gefüllt. Der Mieter haftet für etwaige Schäden die durch das Einfüllen von anderen Flüssigkeiten als Wasser entstanden sind. Anspruch auf Trinkwasserqualität besteht nicht. Es wird ein Übergabeprotokoll erstellt wo Ausrüstung und eventuell bereits vorhandene unübliche Auffälligkeiten am Fahrzeug dokumentiert werden. Sämtliche Schäden die am Fahrzeug entstanden sind hat der Mieter vollständig zu ersetzen. Der Mietpreis beinhaltet keinen Kraftstoff (Diesel). Eine eventuelle Nachreinigung (innen) des Fahrzeugs geht zu Lasten des Mieters da das Fahrzeug gereinigt übergeben wird. Die Kaution dafür beträgt € 80,-.

 

Haftung und Pannen

Bei Pannen oder Reparaturen ist zur Abstimmung der Vorgehensweise mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen. Entstandene Kosten werden gegen Vorlage der Rechnung vom Vermieter ersetzt außer es handelt sich um eine unsachgemäße Handhabung des Fahrzeugs. Dann gehen die Kosten zur Gänze zu Lasten des Mieters. Wenn das Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen sollte besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder einen Schadenersatzanspruch. Mietanzahlungen werden umgehend an den Mieter rückerstattet. Es wird aber nach besten Kräften versucht einen Ersatz zu stellen.

Der Mieter ist verpflichtet etwaige Bußgelder und Strafen die er verursacht hat selbst zu bezahlen (auch rückwirkend). Jeder Unfall oder Diebstahl oder Vandalismus ist von Mieter unverzüglich anzuzeigen.

 

Auslandsfahrten

Das Fahrzeug darf vom Mieter nur im Bereich der EU Staaten, der Schweiz und Norwegen verwendet werden. Fahrten in Krisengebiete sind verboten und jeder daraus entstehende Schaden geht uneingeschränkt zu Lasten des Mieters.

 

Fahrzeugnutzung

Der Mietpreis beinhaltet die vereinbarten Kilometer und die Ausstattung lt. Mietvertrag.

Das Fahrzeug ist pfleglich und schonend zu behandeln und stets ordnungsgemäß zu verschließen. Es darf nur auf öffentlichen Straßen benützt werden. Es darf im Fahrzeug generell nicht geraucht werden. Bei Zuwiderhandeln verfällt die Kaution. Haustiere sind nach Absprache erlaubt, für Schäden die durch das Haustier entstehen haftet der Mieter. Der Mieter sorgt dafür dass alle Türen, Fenster und Dachluken während der Fahrt verriegelt bzw. geschlossen sind und insbesondere auch eine eventuell vorhandene SAT Anlage am Dach eingefahren ist. Die Markise ist bei drohendem Unwetter einzufahren um Sturmschäden zu vermeiden. Es dürfen keine Veränderungen am Fahrzeug durchgeführt werden.

 

Veruntreuung

Der Mieter haftet für den Gesamtwert des Mietfahrzeugs während der Mietdauer. Das Nichtzurückbringen zum vereinbarten Termin und die Weitergabe an Dritte ist untersagt und stellt eine Veruntreuung dar. In diesem Fall erlischt der Versicherungsschutz und der Mieter haftet für den Gesamtwert des Fahrzeugs und sämtlicher damit verbundenen Kosten.

 

Privatfahrzeuge

Der Vermieter übernimmt für Privatfahrzeuge die während der Mietdauer auf dem Firmengelände abgestellt werden keinerlei Haftung. Das Abstellen ist unentgeltlich aber auf eigenes Risiko des Mieters.

 

Versicherung

Das Mietfahrzeug ist Haftpflicht – und Vollkasko versichert. Die Vollkaskoversicherung sieht einen generellen Selbstbehalt vor. Dieser beträgt bei Glasbruch bis zu € 300,- und für alle anderen Schäden bis zu € 2.200,-. Im Schadensfall trägt der Mieter diese Kosten. Wenn er die Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt trägt er jedenfalls den vorgesehenen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt kann durch geringen Aufpreis verringert werden.
Es besteht die Möglichkeit den Selbstbehalt zu versichern z.B. unter www.reiseversicherung-buchen.at

Bei Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite) oder fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verursachung eines Schadens entfällt jede Haftungsbeschränkung. Das Benützen von Parkhäusern und Tiefgaragen ist untersagt.